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Wieviel Witwenrente bekomme ich wenn ich selber Rente bekomme

Wenn der Ehepartner oder Lebenspartner verstirbt, hat der Hinterbliebene Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Die Höhe der Witwenrente hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Lebensalter des Hinterbliebenen, der Dauer der Ehe oder Lebenspartnerschaft und den Rentenansprüchen des verstorbenen Ehepartners oder Lebenspartners.

Höhe der Witwenrente

Die Witwenrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die der verstorbene Ehepartner oder Lebenspartner zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte. In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners oder Lebenspartners wird die Witwenrente jedoch in voller Höhe gezahlt.

Anrechnung der eigenen Rente

Die eigene Rente des Hinterbliebenen wird auf die Witwenrente angerechnet. Dabei wird ein Freibetrag von 14 Prozent der eigenen Rente berücksichtigt. Das bedeutet, dass die Witwenrente um 14 Prozent der eigenen Rente verringert wird.

Beispiel

Angenommen, der verstorbene Ehepartner oder Lebenspartner hat eine Rente von 1.000 Euro bezogen. Der Hinterbliebene ist 55 Jahre alt und bezieht eine eigene Rente von 600 Euro. In diesem Fall beträgt die Witwenrente 550 Euro.

Höhe des Freibetrags
Der Freibetrag für die Anrechnung der eigenen Rente beträgt 14 Prozent der eigenen Rente. Dieser Freibetrag wird jährlich an die Rentenanpassung angepasst.

Höhe der Hinzuverdienstgrenze
Der Hinterbliebene darf neben der Witwenrente auch eigenes Einkommen beziehen. Die Höhe des Hinzuverdienstes ist jedoch begrenzt. Die Hinzuverdienstgrenze für Witwenrenten beträgt im Jahr 2023 1.756 Euro pro Monat.

Wie beantrage ich Witwenrente?

Den Antrag auf Witwenrente kann der Hinterbliebene bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Der Antrag kann online, per Post oder persönlich gestellt werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Witwenrente finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

Fazit

Die Höhe der Witwenrente hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben dem Lebensalter des Hinterbliebenen und der Dauer der Ehe oder Lebenspartnerschaft wird auch die eigene Rente des Hinterbliebenen berücksichtigt. Die eigene Rente wird auf die Witwenrente angerechnet, wobei ein Freibetrag von 14 Prozent berücksichtigt wird.

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